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Angaben gemäß § 5 TMG

Brando GmbH
Edisonstr. 5
28816 Stuhr

Handelsregister: HRB 204120
Registergericht: Amtsgericht Walsrode

Vertreten durch:
Waldemar Braun

Kontakt

Telefon: +49 421 38 766 11
Telefax: +49 421 39 51 60
E-Mail: info@brando24.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE288557409

Redaktionell Verantwortlicher

Björn Schmöckel
Redderkamp 57
24111 Kiel

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Gewährleistung

  1. Bei Montagearbeiten, die im Rahmen von Verträgen mit Unternehmern ausgeführt werden, richten sich Leistung und Gewährleistung nach VOB, soweit nicht nachstehend etwas anderes bestimmt ist. Die wesentlichen Bestimmungen der VOB sind den Parteien bekannt. Für die Ordnungsmäßigkeit der Montage gilt die Gewährleistung der VOB (2 Jahre). Soweit wir nur liefern und nicht montieren, gilt die Gewährleistungsfrist nach Kaufvertragsrecht.
  2. Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung wird nicht gehaftet. Sachgemäße Behandlung bedeutet insbesondere:

    – Vor dem Öffnen der Verpackung bzw. dem Durchtrennen der Bänder muss das Material gegen Umkippen bzw. Umfallen ausreichend gesichert werden.
    – Die Platten müssen hochkant getragen, abgestellt bzw. gelagert werden.
    – Farben, Grundierung, etc müssen immer trocken und rostfrei gelagert werden.
    – Für einen Lärchenbohlenanstrich sind nur offenporige Holzlasuren zu verwenden.

    Beton ist ein raues, natürliches Verarbeitungsmaterial. Kleinere Ausbrüche und Haarrisse sind bei unseren Produkten nicht auszuschließen und stellen somit keinen Mangel dar. Beton ist ein mineralisches Produkt. Daher kann die Farbbezeichnung „naturgrau“ unterschiedliche Grautöne bedeuten. Verbindliche „RAL-Farben“ dürfen aus dem Begriff „naturgrau“ nicht abgeleitet werden. Farbabweichungen bei durchgefärbten Zäunen sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Bei Lärchenbohlen handelt es sich um ein Naturprodukt. Krümmungen, Verdrehungen, Risse sowie Schwinden und Aufquellen sind allgemein bei Holz typisch und daher ebenfalls kein Mangel.

  3. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der kaufmännische Auftraggeber die in Ziff. 5 genannten Mängelrügefristen nicht einhält.
  4. Jede eigenmächtige Reparatur oder Änderung irgendwelcher Art, die vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten an unserem Werkstück vorgenommen wird, entbindet uns von den Gewährleistungspflichten, sofern uns zuvor keine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist.  Dasselbe gilt, wenn die Vorschriften über die weitere Behandlung der von uns gelieferten und montierten Waren nicht beachtet werden.
  5. Soweit dem Auftraggeber berechtigte Gewährleistungsansprüche zustehen, richtet sich deren Umfang und Verjährung bei Unternehmergeschäften nach der VOB. Schadenersatzansprüche gegen uns sind generell bei Unternehmer- sowie Verbrauchergeschäften ausgeschlossen, es sei denn, dass wir einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle Teile müssen entsprechend der Montageanleitung montiert und gewartet werden. Es gilt insbesondere: für die bei ordnungsgemäßer Ausführung der Arbeiten verursachten Schäden an Rasen, Stein-, Platten- oder Fliesenbelägen oder sonstigen Bodenbelägen welcher Art auch immer haften wir nicht. Im Übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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